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Erhaltungsaufwand absetzen: So klappt's als Vermieter

Alternativ können Steuerzahler ihr Wahlrecht nach Paragraph 82b der Einkommensteuer­durchführungs­verordnung (EStDV) wahrnehmen und Kosten für den Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre verteilt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie nach dem 31.04.2004 gebaut wurde oder das Gebäude …

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